Negativ-Befund-Selbsttest

23.04.2021

Mit der Veränderung der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.04.2021 ist ab Montag, dem 19.04.2021 der Zutritt zur Schule und Notbetreuung nur noch mit einem negativen Testergebnis eines Corona-Schnelltests erlaubt.