Hausordnung IKB
Hausordnung der IKB Fred-Vogel
Präambel
Für die Arbeit in unserer Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg mit den vereinbarten Bildungsgrundsätzen und die nachfolgende Hausordnung der Kindertagesstätte (Kita / Hort) im Zusammenhang mit unserer Konzeption in der aktuellen Fassung sowie Ihrem Betreuungsvertrag.
Soweit in dieser Ordnung von „Eltern“ die Rede ist, umfasst dies alle Erziehungs- und Personensorgeberechtigten. Sollte eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht erfolgt sein, soll das generische Maskulinum ersetzen.
2. Geltungsbereich
Die Ordnung der IKB Fred-Vogel gilt für alle Kinder, deren Eltern, für Gäste, das Team der Einrichtung inklusive Praktikanten verbindlich und verpflichtet zur Einhaltung. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass auch weitere Bezugspersonen mit diesen Regeln vertraut sind.
Die aktuelle Fassung der Hausordnung ist immer in der IKB Fred-Vogel und auf der Homepage einsehbar. Über das Erscheinen einer neuen Version wird informiert.
Der IKB Fred-Vogel-Leitung obliegt das Hausrecht. Sollte die IKB-Leitung nicht im Haus sein, wird das Hausrecht an die diensthabenden Erzieher übertragen.
Alle Personen in unserer Einrichtung werden zur Einhaltung von Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit gebeten.
3. Aufnahme, Öffnungs- und Schließzeiten
Bei Aufnahme Ihres Kindes wird mit dem Träger ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Aufnahme erfolgt, wenn das Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ein Nachweis über eine Masernimmunität ist der IKB Fred-Vogel vor Betreuungsbeginn vorzulegen, bzw. es erfolgt eine Datenübermittlung bzgl. einer Masernimmunität von der Fred-Vogel Grundschule an die IKB Fred-Vogel. (Die Datenübermittlung ist im Kooperationsvertrag zwischen der Fred-Vogel Grundschule und der IKB Fred-Vogel geregelt.)
Die regelmäßigen Öffnungszeiten der IKB Fred-Vogel liegen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 – 17.00 Uhr.
Die Tage, an denen die IKB Fred-Vogel geschlossen ist (Schließzeiten) werden durch einen Aushang und schriftlich an die Eltern bekannt gegeben. Schließzeiten sind insbesondere an sog. Brückentagen und an Fortbildungstagen des pädagogischen Teams (nach Anhörung des Kitaausschusses) möglich. Die Schließzeiten werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Schließzeit zwischen Weihnachten und Neujahr übernimmt eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf für alle Kinder, die einen Betreuungsbedarf haben, die Notbetreuung. Diese Notbetreuung muss durch die Eltern mindestens vier Wochen vorher bei der IKB-Leitung schriftlich beantragt werden
4. Bring- und Abholsituation, sowie Aufsichtspflicht
Aus Sicherheitsgründen darf nur der Haupteingang an der Tieckstraße zum Betreten und Verlassen des IKB Fred-Vogel-Geländes genutzt werden.
Die Eltern tragen die volle Verantwortung für ihr Kind bis zur persönlichen Übergabe an die Erzieher. Die Aufsichtspflicht der IKB Fred-Vogel beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das pädagogische Team bzw. nachdem sich Ihr Kind (im Frühhort in der Zeit von 6.00 – 7.30 Uhr) beim pädagogischen Personal angemeldet hat. Bei Kindern, die den Frühhort nicht besuchen, greift die Aufsichtspflicht für die Zeiten, in denen die Erzieher in der Arbeit mit den Kindern sind. Das betrifft z.B. Unterrichts- und ILZ-Begleitungen, für die 1. und 2. Klassen die Spielpausen, für alle Kinder die IKB-Tag-Stunden (zumeist in der 6. Unterrichtsstunde 1x pro Woche) und das Mittagsband. Spätestens mit dem Übergang vom Unterricht zur Betreuung in der IKB Fred-Vogel um 13.55 Uhr greift die Aufsichtspflicht.
Das Abholen des Kindes von anderen Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht der Erziehungsberechtigten möglich. Diese Person hat sich auszuweisen. Bei Abholung des Kindes geht die Fürsorge- und Aufsichtspflicht nach Kontaktaufnahme der Eltern bzw. bevollmächtigten Abholperson mit dem Kind auf die Personensorgeberechtigten über.
Darf Ihr Kind bereits alleine nach Hause gehen, so sind Sie verpflichtet auch hierfür eine schriftliche Geh-Vollmacht für Ihr Kind in der Einrichtung abzugeben.
Die Aufsichtspflicht endet mit der persönlichen Abmeldung des Kindes bei dem pädagogischen Personal.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragten Begleitpersonen das Kind zu einer Veranstaltung begleiten oder dort mit ihm anwesend sind.
5. Pädagogische Arbeit
Unser pädagogisches Konzept sowie den Bereich pädagogische Intervention entnehmen Sie bitte unserer Konzeption.
6. Umgang mit Krankheiten
Grundsätzlich gehören kranke Kinder nicht in den Hort oder die Schule! Zum einen sollten Ihre Kinder sich in Ruhe erholen können, zum anderen ist es nicht akzeptabel, die Ansteckung anderer Kinder und des pädagogischen Teams zu riskieren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Alle Eltern sind verpflichtet sich ausreichend mit den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes vertraut zu machen und die Hinweise der jeweils aktuellen Belehrung zum Infektionsschutz korrekt umzusetzen.
Kinder dürfen nach Krankheit wiederkommen, wenn sie 24 Stunden (ohne Einwirkung von Medikamenten) beschwerdefrei sowie wirklich gesund und erholt sind. Bei Magen-Darmerkrankungen, wie z.B. Durchfall und Erbrechen, muss Ihr Kind 48 Stunden beschwerdefrei sein.
Sollte ein Kind im Laufe des Tages durch gesundheitliche Einschränkungen auffallen, ist das pädagogische Team berechtigt, das Kind abholen zu lassen. Dies gilt für Fälle, wo das Wohlbefinden Ihres Kindes so eingeschränkt ist, dass ein hinreichendes Teilnehmen am Schul- / Hortalltag offensichtlich nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn ein Kind nach Krankheit nicht ausreichend erholt ist, um dem Schul- / Hort-Alltag gewachsen zu sein. Eltern (oder andere benannte Bezugspersonen) müssen jederzeit telefonisch für Notfälle erreichbar sein.
7. Medikamentengabe
Das pädagogische Team übernimmt generell keine Medikamentengabe.
Sollte eine Medikation im Rahmen einer chronischen Erkrankung notwendig sein, kann in einer schriftlichen Vereinbarung mit der IKB Fred-Vogel und unter Nachweis der ärztlichen Bescheinigung eine Medikamentengabe in Betracht gezogen werden, um dem Kind die Teilnahme in der IKB Fred-Vogel zu ermöglichen. Eltern sind in diesen Fällen in der Bringschuld (Informationsweitergabe bei veränderten medizinischen Situationen, Übernahme der Kosten für die Schulung, Prüfung der Menge/ Haltbarkeit von Medikamenten etc.).
8. Umgang mit Unfällen und Zeckenstichen
In Notfällen wird zunächst erste Hilfe geleistet und bei Bedarf der Rettungsdienst alarmiert.
Im Falle von Unfällen und Zeckenstichen werden die Eltern schnellstmöglich kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Eltern sind selbstverständlich selbst verantwortlich, täglich nach möglichen Zecken an ihren Kindern zu schauen. Die IKB Fred-Vogel entfernt Zecken bei Ihrem Kind nur dann, wenn Sie dies auf der Generalvollmacht angegeben haben und sich die Zecke nicht an schwer zugänglichen Körperstellen oder dem Intimbereich befindet. Ist eine Zeckenentfernung bei Ihrem Kind durch die IKB Fred-Vogel nicht gewünscht oder nicht möglich, so wird dies wie ein Unfall gehandhabt und Sie werden telefonisch kontaktiert. Sie sind dann verpflichtet Ihr Kind umgehend abzuholen.
Für die Kinder der IKB Fred-Vogel besteht ein gesetzlicher Unfallschutz. Unfälle in der Einrichtung, aber auch Wegeunfälle von Zuhause in die IKB Fred-Vogel und von dort wieder nach Hause sind dadurch abgedeckt und müssen sofort der IKB-Leitung gemeldet werden.
9. Sonnenschutz, angemessene Kleidung und Wechselwäsche
Eltern sorgen für eine wetterangemessene Bekleidung und Kopfbedeckung. Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass, wenn nötig, ausreichend Wechselwäsche und Feuchttücher vorhanden sind. Für mitgebrachte Gegenstände und Textilien übernimmt die IKB Fred-Vogel bzw. der Träger keine Haftung.
Gegenstände, Schmuck und Bekleidung (beispielsweise mit Kordeln), die Ihr Kind gefährden können, dürfen im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes nicht mitgebracht, getragen bzw. angezogen werden.
In der wärmeren Jahreszeit dürfen die Kinder auf dem Hof (gilt nur für die Zeit von 13.55 – 17.00 Uhr) barfuß laufen.
10. Mitbringen technischer Geräte und mobiler Endgeräte
Grundsätzlich besteht für den gesamten Aufenthalt durch die Kinder in der IKB Fred-Vogel und in der Schule ein Verbot der Nutzung von privaten technischen Geräten, wie Handy, Smartphone, Smartwatch und sonstige technische Geräte und mobile Endgeräte. Die IKB Fred-Vogel und der Träger haften nicht für den Verlust und Beschädigungen. Sollten technische Geräte oder mobile Endgeräte durch Ihr Kind mitgebracht werden, so müssen sie ausgeschaltet sein. Sind sie eingeschaltet und stören den Hortablauf, so ist das pädagogische Personal berechtigt darauf einzuwirken, dass die Geräte ausgeschaltet und zu den persönlichen Sachen gelegt werden. Bei Nichtbefolgen ist das pädagogische Personal berechtigt diese Geräte an sich zu nehmen und die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen. Ihr Kind erhält das Gerät beim Verlassen der Einrichtung wieder. Bei mehrfacher Wiederholung ist das pädagogische Personal berechtigt das technische Gerät einzubehalten und durch die Eltern abholen zu lassen.
Für die 5. und 6. Klassen hat die IKB Fred-Vogel ein eigenständiges Handykonzept. Die betreffenden Eltern werden hierzu separat durch das pädagogische Personal informiert.
11. Mitgebrachte Speisen und Lebensmittelhygiene bei Festen und Feiern
Um Gefahren zu vermeiden, haben sich alle Eltern bei mitgebrachten Speisen immer an folgende Grundsätze zu halten.
Bitte fügen Sie Speisen, die durch Sie zubereitet wurden, immer eine Zutatenliste bei, damit Kinder mit Allergien nicht gefährdet werden. Verzichten Sie auf Speisen, die mit rohen Eiern hergestellt werden, sowie auf Speisen mit Mett und Tartar. Rohmilch und Vorzugsmilch müssen abgekocht sein. Achten Sie bitte unbedingt darauf nur Produkte mitzubringen, die ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen. Achten Sie darüber hinaus auf die korrekte Lagerung von Lebensmitteln. Speisen, die grundsätzlich im Kühlschrank lagern, müssen auch gekühlt transportiert werden. Besonders bei Speiseeis ist die ausreichende Kühlung wichtig. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, verzichten Sie bitte darauf, es zur Kindertagesstätte mitzubringen. Bereiten Sie Speisen erst kurzfristig zu, bevor Sie sie mit in die Einrichtung bringen.
12. Informationsfluss und Datenschutz
Bitte achten Sie auf Aushänge, Hinweisschilder und E-Mails. Auf diesem Weg nehmen das pädagogische Team, der Kita-Ausschuss und der Träger Kontakt mit Ihnen auf. Beachten Sie außerdem Rückgabefristen von Abfragemails oder Abfragezetteln der Einrichtung. Dies betrifft vor allem Urlaubsplanung, Ferienanmeldungen, Anmeldung von Ferienausflügen und die Abgabe von Geldern für Veranstaltungen. Die IKB Fred-Vogel ist über Besonderheiten und Veränderungen (neue Adresse, Erreichbarkeit, Abwesenheiten, Gesundheit o.ä.) zu informieren.
Aushängende Listen mit Namen und Daten dürfen aufgrund der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) nicht fotografiert werden. Bei Festen werden Fotos und/ oder Videos nur vom eigenen Kind gemacht. Es ist ausdrücklich untersagt, Bilder und/ oder Videos, auf denen andere Personen zu sehen sind, weiterzuverwenden oder zu verbreiten. Es gelten grundsätzlich die aktuellen Vorgaben der DSGVO.
13. Rauchen
Das Rauchen ist auf dem gesamten Campus Fred-Vogel verboten.
14. Inkrafttreten
Die Hausordnung der IKB Fred-Vogel tritt nach Beschlussfassung durch den Kita-Ausschuss sowie Zustimmung des Trägers in Kraft. Gleichzeitig verliert die bestehende Hausordnung mit sämtlichen Änderungen ihre Gültigkeit.