Handykonzept Klassen 5 und 6
Konzept zur Handyzeit in der IKB-Fred-Vogel
Zielgruppe:
Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe mit einem Betreuungsvertrag in der IKB-Fred-Vogel.
Einleitende Worte
Seit September 2016 besteht für die Hortkinder der Klassenstufe fünf und sechs die Möglichkeit im Nachmittagsbereich zwischen 14.30 Uhr und 15.00 Uhr ihr Handy zu nutzen.
Aus der Sicht der IKB-Fred-Vogel müssen wir uns der Tatsache stellen, dass viele Kinder bereits ab dem Grundschulalter von ihren Eltern mit einem Smartphone ausgestattet werden, leider aber häufig keinen adäquaten Umgang mit diesem erlernen. Daher sehen wir es als unsere Aufgabe, die Kinder pädagogisch auch in diesem Lebensfeld zu begleiten.
Das tun wir, indem wir seit dem Jahr 2016 ab der fünften Klasse, das Handy im Rahmen der Handyzeit für täglich eine halbe Stunde „legalisieren“.
Zuvor versteckten sich die Kinder aufgrund des allgemeinen Handyverbots mitunter in den Toiletten oder an anderen Orten in den Räumlichkeiten der IKB. Die Möglichkeit das Handy in einem klar abgesteckten Rahmen zu nutzen, nimmt den Kindern den Reiz des Verbotenen. Deshalb haben Kinder, die von ihren Eltern eine schriftliche Erlaubnis haben, die Möglichkeit das Handy zum Spielen innerhalb der Handyzeit zu nutzen.
Erfahrungsgemäß haben viele Kinder spätestens ab der fünften Klasse ein Smartphone. Auf diesem Smartphone sind oder werden meistens soziale Netzwerke, wie zum Beispiel Whatsapp, Youtube, Instagram, Tiktok oder Facebook in Form einer App durch die Eltern oder Kinder installiert. Häufig wissen die Eltern und Kinder nicht, dass die meisten dieser sozialen Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren angeben.
Speziell im Fall von Whatsapp ist ein Mindestalter von mindestens 16 Jahren empfohlen. Selbst Google ist laut Anbieter offiziell erst ab 13 Jahren geeignet.
(siehe auch: https://www.schau –hin.info/informieren/medien/chatten/netzwerkatlas/netzwerkatlas-soziale-netzwerke-und-paedagogisch-beurteilt.html)
Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung von Handys und Smartphones
Die Eltern werden zu Beginn der 5. Klasse von dem Bezugserzieher der 5./ 6. Klassen über die Handyzeit informiert und erhalten im Zuge dessen auch einen Elternbrief, in dem sie darüber entscheiden können, ob und in welcher Form ihr Kind die Handyzeit nutzen darf.
Während der Handyzeit von 14.30- 15.00 Uhr befindet sich der/ die betreuende Erzieher/ in im Raum, in dem das Handy genutzt werden darf. Dies ist der Spieleraum der 5./ 6. Klassen im „LOFT“. Parallel zur Belehrung bei Schuljahresbeginn wurden mit den Kindern Regeln erarbeitet.
Handyregeln:
Es wird nicht telefoniert
Whatsapp, Youtube, Facebook, Instagram und Ähnliches wird nicht benutzt
Spiele, die gespielt werden haben eine Altersfreigabe ab 0 oder 6 Jahren, alle anderen Spiele, für ältere Kinder, sind nicht erlaubt und werden nicht genutzt
Es werden weder Fotos, noch Videos gemacht
Die Erzieher dürfen jederzeit auf die Handys schauen
Während der Ferien findet keine Handyzeit statt
Die Nutzung von den sozialen Netzwerken ist nicht erlaubt. Die Entscheidung diese Plattformen nicht zuzulassen, obwohl sie sich bei vielen Kindern in Form einer App auf dem Handy befinden, wurde bewusst getroffen. Das Mindestalter von 13 Jahren hat noch keines der Kinder, die in der IKB betreut werden. Dennoch bietet die Handyzeit die Möglichkeit mit den Kindern über genau diese sozialen Netzwerke und deren Gefahren ins Gespräch zu kommen. Einige Kinder sind sehr überrascht zu hören, dass viele der Apps nicht altersangemessen- und somit nicht vor dem Erwachsenenalter empfohlen sind.
(siehe auch:https://www.schau-hin.info/informieren/medien/chatten/goldene-regeln/11-13-jahre.html)
Was die Kinder auf dem Smartphone spielen, wird kontrolliert. Die Erzieher werden im Zweifel die Spiele auf ihre Altersfreigabe prüfen.
Diese findet sich bei seriösen Onlineanbietern unter dem Begriff USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zum Beispiel in den „Playstores“ und sollte durch die Eltern kontrolliert werden.
(siehe auch: https://www.schau-hin.info/informieren/medien/spielen/wissenswertes/altersfreigaben-fuer-games.html)
Ziele durch die Nutzung der Handyzeit
Die Handyzeit hat sich in den letzten Jahren aus pädagogischer Sicht bewährt. Die Kinder ergriffen die Chance über Sorgen, Erfahrungen oder Ängste, die mit Mediennutzung einhergehen zu reden. Die Handyzeit war wiederholt der Aufhänger für Gespräche über Cybermobbing, angsteinflößende Kettenbriefe, verstörende Spielinhalte oder die Tatsache, dass jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild hat.
Im Zuge der gemeinsamen Regelerarbeitung, stellt sich immer wieder heraus, dass einige Kinder bisher keines oder sehr wenig Wissen über die Gefahren und Verantwortung, die mit dem Besitz des Smartphones einhergeht, haben.
Natürlich gibt es auch die Kinder ohne ein Smartphone, oder die, die das Smartphone zwar besitzen, dies aber nicht mit in die Schule nehmen. Auch wenn diese Kinder das Handy nicht benutzen können, profitieren sie dennoch von den Belehrungen und Informationen rund ums Handy und zeigen sich interessiert. Weitere pädagogische Angebote gibt es während der Handyzeit natürlich trotzdem.
Ziele der Handyzeit zusammengefasst:
Hauptziel:
Ausbau von altersgerechtem Umgang mit dem Smartphone
Konkrete abrechenbare Ziele:
Die Kinder bekommen die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Chatten in sozialen Netzwerken zu reden
Die Kinder wissen, dass sie sich bei Situationen, die ihnen online bedrohlich vorkommen oder sie verunsichern immer an ihre Eltern oder eine andere Vertrauensperson wenden können/ sollten
Die Kinder wissen um Alterseinschränkungen, sowohl bei Onlinespielen, als auch bei den Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken
Die Kinder erfahren, warum sie ohne Erlaubnis keine Fotos von anderen Menschen machen dürfen
Konsequenz bei Nichteinhaltung der Handyregeln:
Regelverstöße haben Handyverbot zur Folge und das Handy wird durch die Erzieher einbehalten, bis die Eltern es abholen.

